Freigesteller Schülerverkehr
Erfahrung seit 1995

Der freigestellte Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schüler/innen keine andere Möglichkeit besteht zur oder von der Schule nach Hause zu kommen.
Dies ist z. B. der Fall, wenn keine öffentliche Linie existiert oder aufgrund einer Erkrankung die sichere Beförderung im Linienverkehr nicht gewährleistet ist.
*Diese Anfrage ist unverbindlich und kostenlos. Nach Erhalt werden wir Ihnen umgehend ein Angebot zusenden.