Freigesteller Schülerverkehr

Erfahrung seit 1995

Was ist der freigestellte Schülerverkehr?

Der freigestellte Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schüler/innen keine andere Möglichkeit besteht, zur oder von der Schule nach Hause zu kommen.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn keine öffentliche Linie existiert oder aufgrund einer Erkrankung die sichere Beförderung im Linienverkehr nicht gewährleistet ist. Seit 1995 bringen wir Schüler/innen im Landkreis Dillingen sicher an ihr Ziel.

Details

Alle Fahrzeuge verfügen über zwei Kindersitze,
ausreichend Kofferraumvolumen für Gepäck, Rollstuhl oder einen Rollator

Anfrageformular*​

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